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Mit dem Pferd unterwegs –  richtig versichert

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Was ist eine Tierhalterhaftpflicht Versicherung?

Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögenschäden ab, die Dritten durch das Pferd entstanden sind.

Wer einen Hund, ein Pferd oder ein anderes großes Tier besitzt, braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn wenn der Vierbeiner einen Schaden verursacht, kann es für seinen Besitzer ohne Absicherung sehr teuer werden. Teilweise ist die Tierhalterhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.


Als Pferde­besitzer haftest Du zu 100 %, wenn dein Pferd Schäden an­richtet. Jeder Pferde­besitzer sollte eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ab­schlie­ßen. 

Fremdreiter – Sachverhalt bei Reitbeteiligung

Für jedes Pferd muss eine  Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen  werden.

 

Hier kann der Versicherungsnehmer das sogenannte Fremdreiterrisiko mitversichern. Dieses deckt Schäden ab, die das Pferd unter der Obhut eines Fremdreiters anrichtet. Falls das Pferd einen Unfall des Fremdreiters verursacht, sind damit die Folgen versichert. Der Schaden muss jedoch eindeutig durch das Pferd verursacht sein; im Einzelfall wird daher genau hingeschaut.

 

Eine Reitbeteiligung ist beim Fremdreiterrisiko nicht immer eingeschlossen. Dies sollte im Einzelfall mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Der Versicherungsnehmer selbst hat keine Ansprüche.

Wann springt die Tierhalterhaftpflicht ein?

Unfälle, Fehlverhalten oder Missgeschicke vonseiten des Vierbeiners sind nicht vorhersehbar. Doch selbst bei sehr guter Erziehung kann es zu Situationen kommen, in denen der Gefährte anderen Menschen schadet, beispielsweise:

Per Gesetz müssen Tierhalter die gesamten Kosten tragen, die durch ihr Tier verursacht werden – wenn nötig sogar mit ihrem gesamten Vermögen. Daher ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Besitzer eines größeren Tieres unverzichtbar.

 

Diese kommt für Sach- und Personenschäden auf. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen, die anderen direkt durch den Vierbeiner zugefügt wurden. Tierhalter können beispielsweise auch für Folgeschäden haftbar gemacht werden.

 

Gute Tarife decken zusätzliche Schäden ab, die passieren, wenn nicht der Halter mit dem Tier unterwegs ist, sondern andere Personen wie der Hundesitter. Preislich unterscheiden sich die Angebote dabei deutlich.

Wann springt die Tierhalterhaftpflicht nicht ein?

Achtung: Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten im Schadenfall nur dann, wenn das eigene Pferd anderen Schaden zugefügt hat, nicht aber, wenn das eigene Pferd ein anderes eigenes Pferd verletzt hat.

OP-Versicherung

übernimmt die Kosten für chirurgische Eingriffe bis hin zur Nachsorge und der Unterbringung Deines Pferdes in einer Tierklinik.

Krankenversicherung

übernimmt alle Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie alle chirurgischen Eingriffe bis hin zur Unterbringung in einer Tierklinik.

Reiter-Unfallversicherung

bietet Unfallschutz beim Reiten, Auf- und Absitzen oder beim unmittelbaren Umgang mit Deinem Pferd.

Pferdehalter-Rechtsschutz

sichert Dich als Pferdehalter:in gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um Dein Pferd in Bezug auf die private Tierhaltung ab.

Pferde-Lebensversicherung

gegen das finanzielle Risiko im Falle des Todes oder der Unbrauchbarkeit des Pferdes.

Für Pferdebesitzer ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber alle Experten raten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn als Pferdebesitzer haftest Du für alle Schäden, die das Pferd anrichtet. Der Grund dafür ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt für Halter sogenannter Luxustiere. Im § 833 BGB ist die Haftungspflicht geregelt:


„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“


Das heißt: Bei Pferden muss der Halter die Gefährdungshaftung für sein Tier übernehmen. Allein Größe und Gewicht der Tiere sprechen schon dafür. Bei der Gefährdungshaftung wird auch das Wesen der Pferde berücksichtigt. Sie sind die klassischen Fluchttiere: Erschrecken sie sich oder droht möglicherweise eine Gefahr, laufen Pferde davon. Können sie das nicht, verteidigen sie sich durch Treten oder Beißen. Selbst Pferde, die als besonders friedlich und ausgeglichen gelten, zeigen in extremen Situationen dieses Verhalten.

Preis-/Leistungs – TIP

Bei der Tierhalterhaftpflicht sind versichert:

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